Hier ein Text zu Badereisen
Herzlich Willkommen bei Engeler Reisen!
Reisen ist Vertrauenssache. Verbringen Sie deshalb die schönste Zeit des Jahres mit uns und nunmehr 55 Jahren Erfahrung im Gepäck. Ganz nach unserem Motto „…einfach besser reisen!“ tun wir alles, um Sie mit höchstem Komfort und größtmöglicher Sorgfalt an ausgewählte Reiseziele zu bringen.
Wir freuen uns, Sie wieder in unseren Reisebüros und an Bord unserer luxuriösen Reisebusse begrüßen zu dürfen und mit Ihnen ins nächste Abenteuer zu starten!
Es grüßt Sie ganz herzlich,
Ihre Familie Engeler
Aktuelle Information
Liebe Kundinnen, liebe Kunden,
wir freuen uns, Sie an Bord unseres Reisebusses begrüßen zu dürfen. Zu Ihrem Schutz sowie zum Schutz Ihrer Mitmenschen bitten wir Sie, die vorgeschriebenen Regelungen nach der aktuellen Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung während Ihrer Reise einzuhalten.
Für die Teilnahme an dieser Busreise gilt die sogenannte 3G-Regelung. Das bedeutet, nur getestete, geimpfte oder genesene Personen dürfen einsteigen. Vor Fahrtantritt sind wir verpflichtet, die entsprechenden Nachweise zu prüfen. Bitte bringen Sie daher mit:
Impfnachweis: die letzte notwendige Impfung muss mindestens 14 Tage zurückliegen, oder
Genesenen-Nachweis: positiver PCR-Test, mindestens 28 Tage und höchstens 6 Monate alt (zusätzlicher Nachweis über singuläre Impfung wenn älter als 6 Monate), oder
Testnachweis:
• PCR-Test nicht älter als 48 Stunden, oder
• Antigen-Schnelltest nicht älter als 24 Stunden, oder
• Selbsttest (muss vor Ort durchgeführt werden unter Aufsicht)
Hinweis: Kinder bis zum sechsten Geburtstag, Schülerinnen und Schüler, die regelmäßigen Testungen im Rahmen des Schulbesuchs unterliegen sowie noch nicht eingeschulte Kinder gelten als getestet.
Maskenpflicht
Für alle Fahrgäste wird empfohlen, eine FFP2-Maske beim Ein- und Ausstieg sowie während der Fahrt am Platz zu tragen. Kinder bis zum 6. Geburtstag sind von der Maskenpflicht ausgenommen. Kinder zwischen dem 6. und 16. Geburtstag müssen zumindest eine medizinische Maske (OP-Maske) tragen.
In Italien und Frankreich ist Stand 25.04. das Tragen einer FFP2 Maske noch verpflichtend vorgeschrieben. Voraussichtlich ab 1.Mai sind Änderungen zu erwarten.
Bitte beachten: In öffentlichen Verkehrsmitteln muss eine FFP2-Maske getragen weden! Dazu gehören in den meisten Ländern auch Passagier-Schiffe und Bergbahnen; bitte haben Sie deshalb immer eine Maske zur Hand.
Allgemeine Hygieneregeln beachten!
Die Einhaltung der allgemeinen Hygieneregeln ist auch bei der Nutzung von Reisebussen besonders wichtig. Hierzu gehören regelmäßiges Händewaschen, Niesen oder Husten nur in die Armbeuge bzw. in ein Taschentuch sowie die Hände möglichst vom Gesicht fernhalten.
WICHTIG!
Bitte beachten Sie, dass Personen mit nachgewiesener SARS-CoV-2-Infektion sowie Personen, die einer Quarantänemaßnahme unterliegen, nicht an der Reise teilnehmen dürfen. Ausgeschlossen sind auch Personen mit COVID-19 assoziierten Symptomen (akute, unspezifische Allgemeinsymptome, Geruchs- und Geschmacksverlust, respiratorische Symptome jeder Schwere).
◼ Belegung / Abstand:
− Es bestehen keine Abstandsvorschriften bei der Belegung. Der Bus darf voll besetzt werden.
◼ Sonstige Vorschriften:
− Informationspflicht: Die Fahrgäste müssen über die Bestimmungen informiert werden.
− Individuelle betriebliche Hygienekonzepte für Kunden und Mitarbeiter sind vorhanden.
− Lüftungskonzept und Reinigungskonzept sind zu erstellen.
− Bordtoiletten dürfen genutzt werden (Einweghandtücher, Seife/Desinfektionsmittel)
− Ausgeschlossen von der Nutzung touristischer Dienstleistungen und vom Zugang zu den Betrieben/Fahrzeugen sind Personen mit nachgewiesener SARS-CoV-2-Infektion, Personen, die einer Quarantänemaßnahme unterliegen sowie Personen mit COVID-19 assoziierten Symptomen (akute, unspezifische Allgemeinsymptome, Geruchs- und Geschmacksverlust, respiratorische Symptome jeder Schwere). Die Kunden müssen über diese Ausschlußkriterien informiert werden.
Nach noch andauernder Pandemie ist allgemein bekannt, dass die Lage weiterhin dynamisch ist und die Inzidenzwerte stark schwankend sind. Dies stellt keinen außergewöhnlichen Umstand mehr dar und passiert nicht mehr plötzlich und unerwartet. Ein Recht auf einen kostenfreien Rücktritt besteht nicht mehr.
Die Einstufung eines Zielgebietes als "Hochrisikogebiet" stellt weiterhin kein Reiseverbot dar. Für vollständig geimpfte oder von Covid-19 genesene Reisende ändert sich durch die Neueinstufung praktisch nichts. Es besteht für diese Reisenden bei der Rückkehr aus einem Hochrisikogebiet nach Deutschland auch weiterhin keine Pflicht zur Quarantäne. (Dies wurde durch die Bundesregierung mit Inkrafttreten zum 01.08.2021 unter Verordnung zum Schutz vor einreisebedingten Infektionsgefahren in Bezug auf das Coronavirus SARS-CoV-2 (30.07.2021) festgesetzt.).
Die weiteren Auflagen sind im Rahmenkonzept für touristische Dienstleister geregelt.
Vielen Dank für Ihr Verständnis!
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